Dieser Stoff muss stabilisiert sein und diese Stabilisierung muss den auf ammoniumnitrathaltige Dngemittel bezogenen Vorschriften des IMSBC-Codes entsprechen. Die erfolgte Stabilisierung ist durch den Absender im Befrderungspapier zu besttigen.

In den Staaten, in denen dies erforderlich ist, ist die Befrderung dieses Stoffes in loser Schttung nur mit Zustimmung der zustndigen Behrde zulssig.